Ansicht von St. Georg
Innenansicht von St. Georg mit Blick auf das Retabel

Die Kirchenverwaltung von St. Georg stellt sich vor:

Die Kirchenverwaltung (KV) einer Pfarrei ist ein wichtiges Gremium, vergleichbar etwa mit dem Stadtrat einer Kommune. Sie steht der Kirchenstiftung vor und ist  für alle finanziellen Belange der Pfarrei verantwortlich.

Zu Ihrem Aufgabenbereich zählen u.a.:

  • Personalfragen (Pfarrei, Kindergarten, Friedhof)
  • Alle Baumaßnahmen, Renovierungen, Mietangelegenheiten und Neuplanungen in der Pfarrei müssen per Kirchenverwaltungsbeschluss genehmigt werden

Die gefassten Beschlüsse (jedes KV-Mitglied hat eine Stimme) werden dem Ordinariat zur stiftungsaufsichtlichen Genehmigung vorgelegt. Die KV nimmt,  wenn nötig, Kontakte zu den öffentlichen Stellen (Stadtverwaltung, Bauamt etc.) wahr.

Die Zahl der KV-Mitglieder ist von der Zahl der Katholiken in der Pfarrei abhängig. Derzeit  besteht unsere KV aus neun gewählten Mitgliedern. Der Stadtpfarrer ist ein „geborenes Mitglied“ und gleichzeitig Vorsitzender der Kirchenverwaltung. An den Sitzungen nimmt außerdem immer ein Vertreter des Pfarrgemeinderates teil, der jedoch nicht stimmberechtigt ist.

In der Kirchverwaltung arbeiten in alphabetischer Reihenfolge mit:

Ossi Bensch

Leo Filser

Josef Forster

Elisabeth Heinritzi

Stefan Hager

Hans Hiedl jun.

Manfred Kozel

Markus Reischl

Anton Schmid

Norbert Zanker

Heinz Hauptmann (Berater)

Edmund Krockauer (Berater)

Pfarrer Michael Schlosser

Paula Weber-Schäfer (Kirchenpflegerin)

Die Kirchenverwaltung wird im Turnus von sechs Jahren neu gewählt. Die Pfarrei ist bestrebt Fachleute für die KV zu gewinnen, da die anstehenden Aufgaben zum Teil sehr komplex sind und sowohl Fachwissen als auch gesunden Menschenverstand erfordern.

  • Der KV-Vorstand

letzte Aktualisierung: 23.04.2011