![]() |
![]() |
||||||||||||||
Horizontales Navigationsmenü: |
|||||||||||||||
Die Kirchenverwaltung von St. Georg stellt sich vor:Die Kirchenverwaltung (KV) einer Pfarrei ist ein wichtiges Gremium, vergleichbar etwa mit dem Stadtrat einer Kommune. Sie steht der Kirchenstiftung vor und ist für alle finanziellen Belange der Pfarrei verantwortlich. Zu Ihrem Aufgabenbereich zählen u.a.:
Die gefassten Beschlüsse (jedes KV-Mitglied hat eine Stimme) werden dem Ordinariat zur stiftungsaufsichtlichen Genehmigung vorgelegt. Die KV nimmt, wenn nötig, Kontakte zu den öffentlichen Stellen (Stadtverwaltung, Bauamt etc.) wahr. Die Zahl der KV-Mitglieder ist von der Zahl der Katholiken in der Pfarrei abhängig. Derzeit besteht unsere KV aus neun gewählten Mitgliedern. Der Stadtpfarrer ist ein „geborenes Mitglied“ und gleichzeitig Vorsitzender der Kirchenverwaltung. An den Sitzungen nimmt außerdem immer ein Vertreter des Pfarrgemeinderates teil, der jedoch nicht stimmberechtigt ist. In der Kirchverwaltung arbeiten in alphabetischer Reihenfolge mit:
Die Kirchenverwaltung wird im Turnus von sechs Jahren neu gewählt. Die Pfarrei ist bestrebt Fachleute für die KV zu gewinnen, da die anstehenden Aufgaben zum Teil sehr komplex sind und sowohl Fachwissen als auch gesunden Menschenverstand erfordern.
|
|||||||||||||||
|
letzte Aktualisierung: 23.04.2011
|