Familienpflege –
wenn die Mutter* krank ist
Familienpflegerinnen kommen auf ärztliche Verordnung und nach Genehmigung der Krankenkasse
- wenn die Mutter* im Krankenhaus, in einer Reha-Maßnahme oder auf Kur ist,
- wenn die Mutter* zwar zu Hause ist, aber krankheitsbedingt Kinder und Haushalt nicht versorgen kann,
- bei Risikoschwangerschaft und nach der Entbindung,
- wenn die Mutter* vorübergehend körperlich oder seelisch überfordert ist,
- in besonders schwierigen Situationen, zum Beispiel bei Alleinerziehenden oder zur Entlastung von Familienmitgliedern, die Behinderte oder chronisch Kranke pflegen.
* Das gilt auch für den Vater, wenn er den Haushalt führt und die Kinder erzieht!
Was leisten Familienpflegerinnen?
Die Familienpflegerin sorgt bei ihrem
Einsatz dafür, dass das System
Familien weiter funktionieren kann.
Sie führt den Haushalt, betreut die
Kinder und hilft der Familie dabei,
mit der schwierigen Situation zurechtzukommen.
Finanziert wird
Familienpflege durch die Gesetzlichen
Krankenkassen oder andere
Leistungsträger wie die Deutsche
Rentenversicherung sowie durch Zuschüsse
und Spenden.
Wer steht hinter dem Familienpflegewerk?
Das Familienpflegewerk ist eine Tochterorganisation des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V., des größten Frauenverbandes in Bayern.
Weitere Informationen finden Sie
auf der Internetseite
www.familienpflegewerk.de oder
wenden Sie sich an die Einsatzleiterin
der Station Freising Johanna
Sticksel.
Telefon 08161/2349633 oder sticksel@familienpflegewerk.de
- Johanna Sticksel

