Ansicht von St. Georg
Innenansicht von St. Georg mit Blick auf das Retabel

Friedhof St. Georg –
Gottesackerkirche St. Maria

Geschichte ...
Heute ...
Öffnungszeiten ...
Grabgebühren ...
Auszug aus der Friedhofsordnung ...

St. Maria

Geschichte:

Der Friedhof St. Georg und die Gottesackerkirche St. Maria liegen nördlich der Pfarrkirche St. Georg, außerhalb der Freisinger Altstadt in der Kammergasse - Ecke Prinz-Ludwig-Strasse.

Bereits im Jahr 1410 wird in einer Urkunde des Stifts St. Veit ein „ellender Friedhof“ erwähnt, der an dieser Stelle vor den Toren der Stadt als Gottesacker für die Armen der Stadt angelegt worden war. Vermutlich hatte dieser seinen Ursprung in einem Pestfriedhof, der ab der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts dort entstand. Der Bau der heutigen Kirche und des Friedhofs geht auf Bischof Heinrich III. zurück, der aus dem Haus Wittelsbach stammte. Im Jahr 1543 erwarb er den unteren Teil des Gottesackers und ließ dort eine Kirche erbauen, auf dem neuen Friedhof wurden die Verstorbenen aller Freisinger Pfarreien bestattet. Im Jahre 1835 wurde der Friedhof vergrößert. Die Gottesäcker an den Pfarrkirchen St. Georg, Andreas und Veit hatte man bereits 1803 aufgelassen. Das Leichenhaus und die Arkaden mit den zahlreichen Familiengrüften entstanden 1870/71.

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Heute:

Der Friedhof St. Georg ist heute Eigentum der Kath. Kirchenstiftung St. Georg und wird von der katholischen Kirchenverwaltung St. Georg in Freising verwaltet. Er zählt ca. 2.200 Gräber. Jährlich finden ca. 80 Beerdigungen statt. Durch seine zahlreichen künstlerisch und historisch wertvollen Grabdenkmäler ist es eine große Herausforderung und Verpflichtung für die Pfarrei St. Georg - auch in finanzieller Hinsicht - den Friedhof der Nachwelt zu erhalten.

Zum Erwerb einer Grabstätte wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.
Sie finden uns im Pfarramt St. Georg, Rindermarkt 10, 85354 Freising,
Tel. 08161 480864, Fax 08161 480889.

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Öffnungszeiten:

01.04. - 30.09.

6:30 - 19:30 Uhr

01.10. - 01.11.

8:00 - 18:00 Uhr

02.11. - 31.03.

8:00 - 17:00 Uhr

Grabgebühren:

Reihen-Einzelgräber (2 Personen)

32,00 € pro Jahr

(am Hauptweg € 38,00)

Reihen-Doppelgräber (4 Personen)

48,00 € pro Jahr

(am Hauptweg € 63,00)

Mauergräber (4 Personen)

69,00 € pro Jahr

 

Gruften (Arkaden)

164,00 € pro Jahr

 

Urnengräber: In Planung sind Grabstätten mit einer geringeren Anpflanzfläche und Grabmälern in kleinerem Format als Alternative zu den Urnenmauernischen.

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 Auszug aus der Friedhofsordnung:

§ 10

Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung eines Grabplatzes beträgt bei Personen über 10 Jahren: 25 Jahre, bei Kindern bis 10 Jahren: 15 Jahre. Ruhefrist für Aschen: 15 Jahre.

§ 16

  1. Die Grabstätten haben folgende Ausmaße: Länge 2,10 m, Breite 0,80 m,   
    Abstand 0,30 m (Familiengräber Breite 1,60 m.
  2. Soweit diese Maße nicht eingehalten werden können, werden diese von Fall zu Fall gesondert über die Friedhofsverwaltung festgelegt.

§ 17

Punkt 3b)
Die Grabmäler müssen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen keinen Sockel haben.

Informationen zur Beerdigung und den Beerdigungsterminen finden Sie in der Rubrik Sakramente > Beerdigung.

  • Vera Schätzl

letzte Aktualisierung: 24.10.2006